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Ab dem 1. Juli ändert sich was!

Neue Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg und des Kultusministeriums.

  • Ab Mittwoch, den 1. Juli 2020 ist keine Voranmeldung für die Trainingseinheiten mehr erforderlich.
  • Dennoch sind wir aufgefordert, die Anwesenheitslisten weiter zu führen.
  • Das Training mit einem Trainingspartner ist wieder möglich.
  • Jeder sollte einen festen Trainingspartner haben.
  • Bitte beachtet auf dem Weg die bisherigen Hygieneregeln.

Die Verordnung des Kultusministeriums ab dem 1. Juli

Was ist neu?

  1. In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.
  2. In Sportarten, in denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist (z. B. Ringen und Paartanz), sind jedoch möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.
  3. (…)
  4. Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.

Quellen:

https://km-bw.de/CoronaVO+Sport+ab+1_+Juli

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/viele-beschraenkungen-entfallen-viele-einzelverordnungen-auch/

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