Laut der Landesregierung Baden Württemberg sind wir noch gezwungen, unser Dojo geschlossen zu lassen.
Hierzu der relevante Auszug:
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 9. Mai 2020 (…)
§ 4 Einschränkung des Betriebs von Einrichtungen
(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 24. Mai 2020 für den Publikumsverkehr untersagt: (…)
5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen. (…)
Quelle: