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Laut der Landesregierung Baden Württemberg sind wir noch gezwungen, unser Dojo geschlossen zu lassen.

Hierzu der relevante Auszug:

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)  vom 9. Mai 2020 (…)

§ 4 Einschränkung des Betriebs von Einrichtungen

(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 24. Mai 2020 für den Publikumsverkehr untersagt: (…)

5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen. (…)

Quelle:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/


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